Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ist ein formeller Ursprungsnachweis, der im internationalen Handel zwischen der EU und Ländern verwendet wird, mit denen Freihandels-, Präferenz- oder Assoziationsabkommen bestehen. Das Dokument dient dazu, den Präferenzursprung einer Ware nachzuweisen. In der Logistikkette des Jahres 2026 ist die EUR.1 eines der wichtigsten Instrumente, um die Einfuhrabgaben beim Empfänger drastisch zu reduzieren oder sogar vollständig zu eliminieren.
Handeln Unternehmen mit Partnerstaaten (z. B. Schweiz, Norwegen, Ägypten oder Marokko), fallen ohne Ursprungsnachweis die regulären Drittlandszollsätze an. Durch Vorlage einer gültigen EUR.1 bei der Einfuhrverzollung im Bestimmungsland wird der Präferenzzollsatz angewendet. Dies führt zu:
Nicht jede Ware, die aus der EU versendet wird, erhält automatisch eine EUR.1. Damit die Ware als "Ursprungserzeugnis der EU" gilt, müssen spezifische Kriterien erfüllt sein:
Im Jahr 2026 erfolgt die Beantragung der EUR.1 meist hybrid oder voll digital über die Zollportale (z. B. ATLAS in Deutschland). Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:
Im modernen Außenhandel gibt es wichtige Alternativen und Regeln, die Logistikmanager kennen müssen:
1. Ermächtigter Ausführer (EA) und Registrierter Ausführer (REX)Unternehmen mit hohem Exportvolumen können sich als "Ermächtigter Ausführer" zertifizieren lassen. Sie dürfen den Ursprungstext einfach auf die Rechnung drucken und benötigen für viele Länder keine physische EUR.1 mehr. Das beschleunigt die Supply Chain massiv.
2. WertgrenzenBis zu einem Warenwert von aktuell 6.000 EUR ist keine EUR.1 nötig – hier reicht eine einfache Ursprungserklärung auf der Rechnung aus.
3. Nachträgliche AusstellungSollte die EUR.1 beim Export vergessen worden sein, kann sie "nachträglich" (Issued Retrospectively) beantragt werden. Dies ist jedoch oft mit hohem administrativem Aufwand und Verzögerungen verbunden.
Wichtiger Hinweis: Die EUR.1 ist ein Wertdokument. Ein Verlust des Originals während des Transports führt dazu, dass der Empfänger zunächst den vollen Zollsatz zahlen muss, bis ein Duplikat mühsam beschafft wurde. Eine digitale Archivierung der Kopie ist für die interne Revision zwingend erforderlich.
Die EUR.1 bleibt auch 2026 ein zentraler Baustein für kosteneffiziente globale Lieferketten. Sie erfordert jedoch eine saubere Dokumentation im Hintergrund. Wer die Ursprungsregeln beherrscht und die Beantragungsprozesse digitalisiert, optimiert nicht nur seine Zollkosten, sondern stärkt auch die Resilienz seiner gesamten Logistikkette.