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Formular A: Bedeutung im Präferenzrecht & Außenhandel

Fachartikel: Formular A – Das Ursprungszeugnis für Präferenzen aus Entwicklungsländern

Das Formular A (englisch: Certificate of Origin Form A) ist ein internationales Zolldokument, das als Ursprungsnachweis im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) dient. Es wurde entwickelt, um Exporten aus begünstigten Entwicklungsländern einen zollfreien oder zollermäßigten Zugang zu den Märkten der Industrienationen (wie der EU) zu ermöglichen. In der Logistikkette fungiert es als Schlüssel zur Senkung der Einfuhrabgaben. Im Jahr 2026 hat das Formular A in vielen Bereichen bereits dem digitalen REX-System Platz gemacht, bleibt aber für bestimmte Handelsrelationen und historische Prüfungen von großer Bedeutung.

Funktion und Zielsetzung im Außenhandel

Das Hauptziel des Formulars A ist die Wirtschaftsförderung in Entwicklungsländern durch Handelsvorteile.

  • Zollpräferenzen: Bei Vorlage eines gültigen Formulars A im Importland wird der reguläre Zollsatz auf den Präferenzzollsatz (oft 0 %) reduziert.
  • Nachweis des Ursprungs: Es bescheinigt, dass die Ware tatsächlich im begünstigten Land hergestellt wurde und nicht lediglich durch dieses hindurchgeschleust wurde (Vermeidung von Umgehungsgeschäften).
  • Wettbewerbsfähigkeit: Importeure bevorzugen Lieferanten, die ein Formular A bereitstellen können, da dies die Kalkulationsgrundlage in der Transportplanung massiv verbessert.

Voraussetzungen für die Anerkennung

Damit ein Formular A vom Zoll akzeptiert wird und die Supply Chain nicht durch Nachforderungen belastet wird, müssen strenge Kriterien erfüllt sein:

  1. Ursprungskriterien: Die Ware muss "vollständig gewonnen oder hergestellt" sein oder eine "ausreichende Bearbeitung" im Exportland erfahren haben. Dies wird im Formular meist durch Codes (z. B. "P" für vollständig gewonnen) in Feld 8 angegeben.
  2. Direktbeförderung: Die Ware muss im Regelfall direkt aus dem Entwicklungsland in die EU transportiert werden. Ein Zwischenstopp in einem Drittland ist nur unter zollamtlicher Überwachung und ohne weitere Bearbeitung zulässig.
  3. Förmliche Gültigkeit: Das Dokument muss von der zuständigen Behörde des Exportlandes (z. B. Handelskammer oder Zoll) unterzeichnet und abgestempelt sein.

Der Wandel: Vom Formular A zum REX-System

Im Jahr 2026 ist die klassische, papiergebundene Warenverkehrsbescheinigung Formular A in der EU weitestgehend durch das System des Registrierten Ausführers (REX) ersetzt worden.

  • Selbstzertifizierung: Registrierte Exporteure in den APS-Ländern stellen nun eine "Erklärung zum Ursprung" auf der Rechnung aus, anstatt ein Formular A behördlich abstempeln zu lassen.
  • Effizienz: Dies beschleunigt die Logistikkette, da die Wartezeiten bei Behörden im Exportland entfallen.
  • Ausnahmen: Für Länder, die noch nicht am REX-Verfahren teilnehmen oder in spezifischen Übergangsphasen stecken, bleibt das physische Formular A jedoch weiterhin das maßgebliche Dokument.

Praxis-Relevanz 2026: Prüfung und Risikomanagement

Für Logistikleiter und Importeure ist der Umgang mit Präferenznachweisen heute mit digitaler Sorgfalt verbunden:

  • Nachträgliche Prüfung: Zollbehörden können Ursprungsnachweise bis zu drei Jahre rückwirkend prüfen. Fehlt das Formular A oder ist es fehlerhaft, drohen massive Nachzahlungen.
  • Digitale Archivierung: Im Jahr 2026 müssen Ursprungsnachweise revisionssicher digital hinterlegt sein, um bei Betriebsprüfungen sofort verfügbar zu sein.
  • Gültigkeitsdauer: Ein Formular A ist in der Regel 10 Monate ab dem Ausstellungsdatum im Exportland gültig. Diese Frist muss in der Transportplanung unbedingt überwacht werden.

Experten-Tipp: Prüfen Sie bei jedem Import aus einem APS-Land vorab, ob der Lieferant bereits REX-zertifiziert ist. Wenn ja, ist ein Formular A nicht nur unnötig, sondern wird vom Zoll oft gar nicht mehr als gültiger Nachweis für eine Präferenzbehandlung akzeptiert.

Fazit

Das Formular A war jahrzehntelang das wichtigste Instrument zur Zolloptimierung beim Import aus Entwicklungsländern. Auch wenn die Digitalisierung durch das REX-System das physische Dokument verdrängt, bleibt das Verständnis der dahinterstehenden Ursprungsregeln essenziell für eine rechtssichere und kosteneffiziente Logistikkette.

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