In Deutschland sind LKW-Fahrverbote gesetzlich streng geregelt, um die Lärmbelastung der Bevölkerung zu reduzieren und den Verkehrsfluss an Reisetagen zu optimieren. Für Logistikunternehmen bedeutet dies eine komplexe Planung der Routen und Standzeiten, um Liefertermine trotz gesetzlicher Einschränkungen einzuhalten.
Gemäß § 30 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen schwere Lastkraftwagen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 00:00 bis 22:00 Uhr nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Dieses Verbot gilt für:
Zusätzlich zum Sonntagsfahrverbot tritt in den Sommermonaten die Ferienreise-Verordnung in Kraft. Diese untersagt LKW über 7,5 Tonnen sowie LKW mit Anhängern das Befahren bestimmter Autobahnabschnitte und Bundesstraßen an allen Samstagen im Juli und August zwischen 07:00 und 20:00 Uhr. Ziel ist es, den Urlaubsverkehr auf den Hauptverkehrsadern zu entlasten.
Nicht jeder Transport unterliegt den Fahrverboten. Um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, gibt es gesetzliche Ausnahmeregelungen für:
Ein Verstoß gegen das Fahrverbot ist kein Kavaliersdelikt. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) führt regelmäßige Kontrollen durch. Die Bußgelder treffen dabei sowohl den Fahrer als auch den Fahrzeughalter (Unternehmer), wobei die Sätze für den Halter deutlich höher ausfallen können, da dieser die Fahrt angeordnet oder zugelassen hat.
Die manuelle Überprüfung von Fahrverboten für jede Route ist zeitaufwendig und fehleranfällig. Moderne Software-Lösungen unterstützen die Disposition hierbei massiv:
Experten-Tipp: Nutzen Sie für dringende, nicht befreite Transporte die Möglichkeit der Einzelgenehmigung. Diese kann bei den örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden beantragt werden, erfordert jedoch eine fundierte Begründung, warum der Transport nicht außerhalb der Verbotszeiten durchgeführt werden kann.