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LKW-Fahrverbote in Deutschland: Regeln, Ausnahmen & Zeiten

LKW-Fahrverbote in Deutschland: Ein Leitfaden für Disponenten

In Deutschland sind LKW-Fahrverbote gesetzlich streng geregelt, um die Lärmbelastung der Bevölkerung zu reduzieren und den Verkehrsfluss an Reisetagen zu optimieren. Für Logistikunternehmen bedeutet dies eine komplexe Planung der Routen und Standzeiten, um Liefertermine trotz gesetzlicher Einschränkungen einzuhalten.

Das Sonntags- und Feiertagsfahrverbot

Gemäß § 30 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen schwere Lastkraftwagen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 00:00 bis 22:00 Uhr nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Dieses Verbot gilt für:

  • Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen.
  • Anhänger hinter Lastkraftwagen, unabhängig von deren zulässiger Gesamtmasse (daher sind auch kleinere Sprinter mit Anhänger betroffen, wenn sie gewerblich genutzt werden).

Das Ferienreisefahrverbot (Sommerfahrverbot)

Zusätzlich zum Sonntagsfahrverbot tritt in den Sommermonaten die Ferienreise-Verordnung in Kraft. Diese untersagt LKW über 7,5 Tonnen sowie LKW mit Anhängern das Befahren bestimmter Autobahnabschnitte und Bundesstraßen an allen Samstagen im Juli und August zwischen 07:00 und 20:00 Uhr. Ziel ist es, den Urlaubsverkehr auf den Hauptverkehrsadern zu entlasten.

Wichtige Ausnahmen vom Fahrverbot

Nicht jeder Transport unterliegt den Fahrverboten. Um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, gibt es gesetzliche Ausnahmeregelungen für:

  • Kombinierter Verkehr: Transporte zwischen Absender und nächstgelegenem Verladebahnhof oder Hafen (bis zu einem Umkreis von 150 km bzw. 200 km).
  • Frischeerzeugnisse: Beförderung von frischer Milch, frischem Fleisch, frischem Fisch sowie leicht verderblichem Obst und Gemüse.
  • Dringlichkeit: Einsätze von Bergungs-, Instandsetzungs- und Hilfsfahrzeugen bei Unfällen oder Notfällen.
  • Elektro-LKW: In vielen Bundesländern gibt es mittlerweile Sonderregelungen oder Erleichterungen für emissionsfreie Nutzfahrzeuge, um den Umstieg auf grüne Logistik zu fördern.

Bußgelder und Sanktionen

Ein Verstoß gegen das Fahrverbot ist kein Kavaliersdelikt. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) führt regelmäßige Kontrollen durch. Die Bußgelder treffen dabei sowohl den Fahrer als auch den Fahrzeughalter (Unternehmer), wobei die Sätze für den Halter deutlich höher ausfallen können, da dieser die Fahrt angeordnet oder zugelassen hat.

Die Rolle der Digitalisierung bei der Fahrverbotsplanung

Die manuelle Überprüfung von Fahrverboten für jede Route ist zeitaufwendig und fehleranfällig. Moderne Software-Lösungen unterstützen die Disposition hierbei massiv:

  • Intelligente Routenplanung: Moderne TMS-Systeme integrieren Fahrverbotskalender automatisch in die Tourenplanung.
  • Dokumenten-Check per KI: Systeme wie GM-DocuStream können bei der Erfassung von Transportaufträgen automatisch erkennen, ob es sich um "Frischegut" handelt. Diese Information wird sofort an das TMS übergeben, damit der Disponent weiß: "Dieser LKW darf auch am Sonntag rollen."
  • Stammdaten-Validierung: Durch das Auslesen der Fahrzeugdaten (z. B. zulässiges Gesamtgewicht aus der Zulassungsbescheinigung) stellt die KI sicher, dass nur Fahrzeuge über 7,5t für Fahrverbotsprüfungen markiert werden.

Experten-Tipp: Nutzen Sie für dringende, nicht befreite Transporte die Möglichkeit der Einzelgenehmigung. Diese kann bei den örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden beantragt werden, erfordert jedoch eine fundierte Begründung, warum der Transport nicht außerhalb der Verbotszeiten durchgeführt werden kann.

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