Der Gefahrenübergang ist ein zentraler Rechtsbegriff im Kauf- und Transportrecht. Er bezeichnet den exakten Moment, in dem das Risiko für den zufälligen Untergang oder die zufällige Verschlechterung einer Ware vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Geht die Ware nach diesem Zeitpunkt verloren oder wird sie beschädigt, muss der Käufer den Kaufpreis dennoch in voller Höhe zahlen, obwohl er keine einwandfreie Ware erhält. In der Logistikkette des Jahres 2026 ist die präzise Bestimmung dieses Zeitpunkts die wichtigste Voraussetzung für das Schadensmanagement und die Versicherungsabwicklung.
Im deutschen Recht ist der Gefahrenübergang grundsätzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt:
Im internationalen Handel und bei komplexen B2B-Transporten reichen die gesetzlichen Standardregelungen oft nicht aus. Hier kommen die Incoterms ins Spiel, die den Gefahrenübergang weltweit standardisieren:
Die genaue Kenntnis über den Gefahrenübergang ist für alle Beteiligten der Supply Chain aus drei Gründen kritisch:
1. VersicherungsbedarfDie Partei, die das Risiko trägt, muss für eine ausreichende Transportversicherung sorgen. Ein Irrtum über den Gefahrenübergang kann dazu führen, dass wertvolle Fracht auf Teilstrecken unversichert ist.
2. BeweislastumkehrTritt ein Schaden ein, muss geklärt werden, ob dieser vor oder nach dem Gefahrenübergang entstanden ist. Dies entscheidet darüber, ob der Verkäufer nachliefern muss oder ob der Käufer den Schaden gegenüber seiner Versicherung oder dem Frachtführer geltend machen muss.
3. KaufpreiszahlungNach dem Gefahrenübergang ist der Käufer zur Zahlung verpflichtet, auch wenn die Ware auf dem Seeweg untergeht. Dies hat massive Auswirkungen auf die Liquidität und die Transportplanung.
Im Jahr 2026 wird der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs immer häufiger digital und objektiv verifiziert:
Experten-Tipp: Achten Sie darauf, dass der Ort des Gefahrenübergangs im Vertrag so präzise wie möglich benannt wird (z. B. nicht nur "FCA Hamburg", sondern "FCA Hamburg, Terminal Burchardkai, Halle 4"). Dies vermeidet Streitigkeiten bei Schäden, die auf dem Hafengelände entstehen.
Der Gefahrenübergang ist die unsichtbare Grenze, an der die Verantwortung wechselt. Für eine rechtssichere Logistikkette ist es unerlässlich, diesen Punkt durch die Wahl der richtigen Incoterms und eine lückenlose Dokumentation (z. B. reine Schnittstellenkontrollen) zu definieren. Nur so lassen sich finanzielle Risiken in der globalen Supply Chain effektiv steuern und minimieren.