Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe PKW und Kraftfahrzeug (Kfz) oft synonym verwendet. In der Logistik, dem Verkehrsrecht und im Fuhrparkmanagement ist eine präzise Unterscheidung jedoch essenziell, da sie Auswirkungen auf Zulassungen, Steuern und Versicherungen hat.
Ein Kraftfahrzeug ist der Oberbegriff für alle Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft angetrieben werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (§ 2 Nr. 1 FZV).
Zu der Kategorie der Kraftfahrzeuge zählen unter anderem:
Der PKW ist eine Untergruppe der Kraftfahrzeuge. Gemäß der EU-Fahrzeugklasse M1 handelt es sich um Fahrzeuge, die primär zur Personenbeförderung konzipiert sind und maximal acht Sitzplätze (außer dem Fahrersitz) besitzen.
Relevanz in der Logistik und Fuhrparkverwaltung
Für Unternehmen ist die Unterscheidung insbesondere bei der automatisierten Auftragserfassung und dem Flottenmanagement wichtig.