Logistik lexikon

PKW & Kraftfahrzeug: Definition, Unterschiede & Relevanz

PKW und Kraftfahrzeug: Definitionen und rechtliche Abgrenzung

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe PKW und Kraftfahrzeug (Kfz) oft synonym verwendet. In der Logistik, dem Verkehrsrecht und im Fuhrparkmanagement ist eine präzise Unterscheidung jedoch essenziell, da sie Auswirkungen auf Zulassungen, Steuern und Versicherungen hat.

Was ist ein Kraftfahrzeug (Kfz)?

Ein Kraftfahrzeug ist der Oberbegriff für alle Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft angetrieben werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (§ 2 Nr. 1 FZV).

Zu der Kategorie der Kraftfahrzeuge zählen unter anderem:

  • Personenkraftwagen (PKW)
  • Lastkraftwagen (LKW)
  • Krafträder (Motorräder)
  • Zugmaschinen (z. B. Traktoren)
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Was ist ein PKW (Personenkraftwagen)?

Der PKW ist eine Untergruppe der Kraftfahrzeuge. Gemäß der EU-Fahrzeugklasse M1 handelt es sich um Fahrzeuge, die primär zur Personenbeförderung konzipiert sind und maximal acht Sitzplätze (außer dem Fahrersitz) besitzen.


Relevanz in der Logistik und Fuhrparkverwaltung

Für Unternehmen ist die Unterscheidung insbesondere bei der automatisierten Auftragserfassung und dem Flottenmanagement wichtig.

  1. Mautabrechnung: Während PKW in Deutschland oft mautfrei sind (oder Vignetten nutzen), unterliegen Kraftfahrzeuge für den Güterkraftverkehr (LKW) ab einer bestimmten technisch zulässigen Gesamtmasse der LKW-Maut.
  2. Führerscheinrecht: Die Einstufung entscheidet darüber, ob die Fahrerlaubnis der Klasse B ausreicht oder C-Klassen benötigt werden.
  3. Digitalisierung der Daten: Software-Lösungen wie GM-DocuStream müssen in der Lage sein, aus Frachtbriefen oder Fahrzeugscheinen präzise zu extrahieren, um welche Fahrzeugart es sich handelt, um Folgeprozesse wie die Dispositionsplanung korrekt anzustoßen.

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