Unter einem Gefahrguttransport versteht man die Beförderung von Stoffen und Gegenständen, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die Ordnung, Menschen, Tiere oder die Umwelt ausgehen können. Aufgrund dieses Risikopotenzials unterliegen diese Transporte strengen nationalen und internationalen Vorschriften.
Die wichtigste Rechtsgrundlage für den Gefahrguttransport auf der Straße in Europa ist das ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route). Dieses Regelwerk legt präzise fest, wie gefährliche Güter verpackt, gesichert und gekennzeichnet werden müssen.
Gefahrgut wird international in neun verschiedene Klassen unterteilt, die das primäre Risiko des Stoffes beschreiben:
Ein Gefahrguttransport darf nur unter strengen Auflagen durchgeführt werden. Das Fahrzeug muss mit orangefarbenen Warntafeln gekennzeichnet sein, die im Ernstfall Rettungskräften Auskunft über die Ladung geben.
Zudem benötigt der Fahrer eine spezielle Schulungsbescheinigung, die sogenannte ADR-Card. Unternehmen, die regelmäßig Gefahrgut befördern, sind zudem verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu ernennen, der die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften überwacht.
Gefahrgutdokumente, wie das Beförderungspapier oder die schriftlichen Weisungen, enthalten hochsensible Daten, die absolut präzise verarbeitet werden müssen.
Experten-Tipp: Die manuelle Erfassung von Gefahrgutdaten ist eine der häufigsten Fehlerquellen in der Disposition. Eine automatisierte Lösung erhöht nicht nur die Geschwindigkeit, sondern minimiert das Risiko teurer Bußgelder bei Straßenkontrollen durch das BALM.