Logistik lexikon

Said to Contain (STC): Bedeutung, Haftung & Praxis im Frachtverkehr

Fachartikel: Said to Contain (STC) – Die "Unbekannt-Klausel" der Logistik

Said to Contain (STC) (deutsch: „soll enthalten“) ist ein gängiger Vorbehalt im Fracht- und Seefrachtverkehr. Mit diesem Vermerk auf dem Frachtbrief oder Konnossement (Bill of Lading) erklärt der Frachtführer bzw. Verfrachter, dass er den Inhalt der übernommenen Ladeeinheiten (insbesondere verplombte Container oder geschlossene Packstücke) nicht überprüft hat. Er verlässt sich stattdessen rein auf die Angaben des Absenders. Im Supply Chain Management des Jahres 2026 ist diese Klausel ein zentrales Instrument zur Abgrenzung der Verantwortlichkeit bei Großgebinden.

Rechtliche Bedeutung und Haftung

Die Klausel dient primär dem Schutz des Transporteurs. Ohne diesen Vermerk könnte die Unterschrift auf dem Dokument als Bestätigung gewertet werden, dass die Ware in der angegebenen Menge und Beschaffenheit tatsächlich übernommen wurde.

  • Beweislastumkehr: Durch den STC-Vermerk wird die Beweisvermutung des Frachtbriefs eingeschränkt. Im Schadensfall muss der Empfänger beweisen, dass der Fehlbestand oder Schaden bereits zum Zeitpunkt der Übernahme durch den Frachtführer vorlag und nicht etwa durch falsche Beladung des Absenders entstand.
  • Haftungsbegrenzung: Der Frachtführer haftet bei einer STC-Klausel grundsätzlich nur für die äußere Unversehrtheit der Ladeeinheit (z. B. ein intaktes Siegel am Container) und die Anzahl der übernommenen Packstücke, nicht jedoch für deren inneren Inhalt.
  • Gültigkeit: Der Vorbehalt ist nur wirksam, wenn der Frachtführer tatsächlich keine zumutbare Möglichkeit zur Prüfung hatte (z. B. bei „Shipper’s Load and Count“).

STC in verschiedenen Verkehrsträgern

Je nach Transportweg hat die Klausel unterschiedliche Auswirkungen auf die Logistikkette:

  1. Seefracht (FCL): Bei Vollcontainern (Full Container Load) ist STC der Standard. Da der Verfrachter den verplombten Container übernimmt, kann er für Mengendifferenzen im Inneren nicht haftbar gemacht werden.
  2. Straßengüterverkehr (CMR): Auch hier nutzen Fahrer bei palettierter Ware oft den Zusatz „STC“ oder „Inhalt unbekannt“, wenn sie bei der Beladung nicht anwesend waren oder die Paletten blickdicht foliert sind.
  3. Luftfracht: Im Air Waybill (AWB) werden ähnliche Formulierungen genutzt, um die Haftung für den Inhalt von ULDs (Unit Load Devices) einzugrenzen.

Praxis-Relevanz 2026: Sicherheit und Middleware

Im Jahr 2026 wird die STC-Klausel durch technologische Fortschritte kritischer hinterfragt, bleibt aber rechtlich relevant:

  • Zollvorgaben: Sicherheitsbehörden (wie die US-Zollbehörde CBP) akzeptieren 2026 „Said to Contain“ oft nicht mehr als alleinige Beschreibung in Manifesten. Eine präzise Inhaltsangabe ist für die Risikoanalyse zwingend erforderlich.
  • Middleware-Sicherung: Lösungen wie GM-DocuStream sorgen dafür, dass die Inhaltsangaben des Absenders 2026 automatisiert mit Wiegedaten und Scans abgeglichen werden. So wird die Plausibilität der STC-Angaben erhöht, bevor die Heckbeladung abgeschlossen ist.
  • Smart Seals: Digitale Plomben protokollieren 2026 jede Erschütterung oder unbefugte Öffnung. Dies macht die STC-Klausel für den Frachtführer sicherer, da er nachweisen kann, dass die Obhutskette der Logistikkette nie unterbrochen wurde.

Experten-Tipp: Als Absender sollten Sie trotz STC-Klausel eine lückenlose Fotodokumentation der Beladung führen. Nur so können Sie im Streitfall beweisen, dass die Ware ordnungsgemäß verladen wurde und der Schaden trotz unbeschädigtem Siegel auf dem Transportweg entstanden sein muss.

Fazit

Said to Contain bleibt auch 2026 ein unverzichtbarer Haftungsschutz für Frachtführer. Es zwingt Verlader zu höchster Sorgfalt bei der Dokumentation und Beladung. In einer vernetzten Logistikwelt wird die Klausel zunehmend durch digitale Überwachungssysteme ergänzt, um die Transparenz innerhalb der Supply Chain zu erhöhen und langwierige Haftungsstreitigkeiten zu vermeiden.

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