Die Notice of Readiness (NOR) ist eine formale Mitteilung des Kapitäns eines Seeschiffes an den Befrachter (Charterer), den Empfänger oder den Hafenagenten. Mit diesem Dokument erklärt der Kapitän rechtsverbindlich, dass das Schiff den vereinbarten Bestimmungsort erreicht hat und in jeder Hinsicht bereit ist, mit dem Laden oder Löschen der Ladung zu beginnen. In der Logistikkette markiert die NOR den entscheidenden Übergangspunkt von der Seereise zur Hafenabwicklung.
Damit eine Notice of Readiness rechtswirksam ist und die vertraglich vereinbarte Liegezeit (Laytime) ausgelöst wird, müssen im Jahr 2026 üblicherweise drei Bedingungen erfüllt sein:
Die Zustellung der NOR ist der zeitliche Fixpunkt, an dem die „Uhr“ für die Liegezeit zu laufen beginnt. Dies ist für das Supply Chain Management von enormer finanzieller Bedeutung:
Im Jahr 2026 wird die traditionelle, oft per Funk oder E-Mail übermittelte NOR durch digitale Prozesse ersetzt:
Experten-Tipp: Achten Sie bei der Prüfung einer NOR besonders auf den Status „WIPON“ (Whether In Port Or Not). Diese Klausel schützt den Reeder, falls das Schiff aufgrund von Hafenstaus nicht sofort einlaufen kann, und ermöglicht die Abgabe der NOR bereits auf der Reede, um die Liegezeit früher zu starten.
Die Notice of Readiness bleibt auch 2026 das kritische Bindeglied zwischen maritimem Transport und Hafenlogistik. Eine fehlerhafte oder verspätete NOR kann innerhalb der Logistikkette zu massiven Mehrkosten führen. Durch die fortschreitende Digitalisierung wird der Prozess jedoch transparenter und weniger anfällig für rechtliche Auseinandersetzungen, was die Effizienz im globalen Supply Chain Management nachhaltig steigert.
Die NOR ist die formale Erklärung des Kapitäns, dass das Schiff am Bestimmungsort angekommen und bereit ist, die Ladung zu laden oder zu löschen. Sie ist der Startschuss für die Liegezeit.
Das Schiff muss offiziell angekommen (Arrived Ship), physisch bereit (saubere Luken, funktionierende Kräne) und rechtlich bereit (Zoll- und Gesundheitsfreigabe) sein.
Wird die vertraglich vereinbarte Liegezeit (Laytime) überschritten, wird Liegegeld (Demurrage) fällig, das der Befrachter an den Reeder zahlen muss.